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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung cn innovations e.U. – im Folgenden als Auftragnehmer bezeichnet – erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit dem Auftragnehmer- es sei denn dem gegenwärtigen Geschäftsverkehr liegen bereits allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde – , auch wenn auf diese nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, und zwar auch das Abweichen vom Schriftformerfordernis. Entgegenstehende oder von den vorliegenden Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nur dann wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

2. Angebote vom Auftragnehmer sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

3. Geheimhaltung Der Auftraggeber verpflichtet sich unwiderruflich, über sämtliche ihm vom Auftragnehmer zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zum Auftragnehmer bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung vom Auftragnehmer Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen.

4. Die Preise des Auftragnehmers sind in EURO angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Allfällige Gebühren sind vom Auftraggeber zu bezahlen. Die angeführten Preise beinhalten nicht die Kosten für den Transport. Mit dem Auftrag anfallende Reisekosten und Spesen sind vom Auftraggeber neben dem vereinbarten Preis zu tragen.

 

5. Die Zahlungsmodalitäten zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber werden gesondert vereinbart.

6. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.

7. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Kosten und Risiko des Transportes trägt der Auftraggeber.

8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer gelieferten Waren anzunehmen.

9. Die Lieferfristen und Termine werden vom Auftragnehmer nach Möglichkeit eingehalten. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber wegen Lieferverzug ist nur unter Setzung einer 3-wöchigen Nachfrist möglich. Das Rücktrittsrecht ist schriftlich geltend zu machen, wobei das Rücktrittsrecht sich nur auf den Lieferungs- bzw. Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt, bezieht. Zum vereinbarten Termin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von 4 Wochen auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers gelagert, wofür von Seiten des Auftragnehmers eine Lagergebühr in Höhe von EUR 0,20 pro Kilogramm und angefangenem Kalendertag in Rechnung gestellt wird. Nach Ablauf von 4 Wochen ist der Auftragnehmer berechtigt auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

10. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Auftraggeber nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung. Aufgetretene Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu rügen. Der Auftragnehmer ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.

11. Zum Schadenersatz ist der Auftragnehmer nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter, wird nicht gehaftet.

12. Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich einer solchen über sein Bestehen und Nichtbestehen – wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichts am Sitz des Auftragnehmers vereinbart. Sämtliche Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Republik Österreich. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

13. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Auftragnehmers mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

14. Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung – sofern möglich – durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen.

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